Als Luftfracht-Export-Spedition und reglementierter Beauftragter sind wir vom Gesetzgeber verpflichtet, von unseren Kunden jährlich eine "Sicherheitserklärung des bekannten Versenders" anzufordern - nach VO (EG) Nr. 2320/2002 Anhang 6.4 i.V. m. VO (EG) Nr. 831/2006. Liegt diese Verpflichtungserklärung nicht vor, darf die Luftfracht nicht ohne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen versendet werden.
So geben Sie die Sicherheiterklärung ab
Sie finden die Sicherheitserklärung online beim LBA: Bitte drucken Sie das Formular aus und senden es vollständig ausgefüllt und rechtsgültig unterschrieben an: INTROPA Speditionsgesellschaft mbH, Cargo City Süd Geb. 639b, 60549 Frankfurt. Sicherheitserklärung des bekannten Versenders (Microsoft Word-Dokument, ca. 55 KB)