Die Intrahandelstatistik registriert
den Warenverkehr zwischen Deutschland
und den Mitgliedstaaten der Europäischen
Union (EU).
Jede natürliche oder juristische Person, die eine Umsatzsteuer-ID-Nummer und
einen Vertrag mit einem europäischen Geschäftspartner geschlossen hat ist auskunftspflichtig,
wenn dieser dazu führt, dass Ware zwischen Deutschland und einem anderen EU-Staat
verbracht wird. Somit ist jeder Warenfluss mit einer Intra-Stat-Meldung zu deklarieren,
wenn Höchstbetragsgrenzen überschritten werden.
Wir sind mittels unserer IT-Technologie direkt mit dem Statistischen Bundesamt
verknüpft und dadurch in der Lage, alle Anmeldungen frist- und formgerecht in
kürzester Zeit für Sie auszuführen. Damit erfüllen wir schnell und präzise alle
Ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur Deklaration.
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