Wer Lieferungen an registrierte Firmen in die Europäische Union (EU) vornehmen
will, kann zur Vereinfachung der Abwicklung eine Fiskalvertretung zur Wahrung
seiner Interessen gegenüber Zoll- und Finanzbehörde beauftragen. (Nur möglich,
wenn sie keine steuerliche Registrierung in Deutschland haben.)
Damit werden die Zollabgaben direkt von Ihnen übernommen und die Ware innerhalb
der EU geliefert. Ihr Kunde erhält eine zollfreie Lieferung, die nur noch mit
den landestypischen Steuern belastet wird.
Als unser Kunde ersparen Sie sich dadurch die zeitraubende Registrierung bei
der deutschen Finanzbehörde mit all den dazugehörigen Verpflichtungen und Kosten.
Als Fiskalvertreter übernehmen wir die komplette steuerliche Abwicklung vor der
deutschen Finanzbehörde, so dass die Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer entfallen
kann und übernehmen die erforderlichen Intra-Stat-Meldungen. Sie sparen Zeit & Geld!
Ein Klick genügt und wir werden für Sie aktiv!
Vollmacht Abfertigung Formular
Vollmacht Fiskalvertretung Formular
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